Bundesverband professioneller Buchhalter und Bilanzbuchhalter
Der Berufsstand
…der Buchhalter und Bilanzbuchhalter
Bundesverband professioneller Buchhalter und Bilanzbuchhalter
…der Buchhalter und Bilanzbuchhalter
Berufsstand
Weg vom Monopol
Schätzungsweise 60.000 selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter sind in Deutschland haupt- und nebenberuflich tätig. Deren Dienstleistung ist besonders auf kleine und mittlere Unternehmen zugeschnitten: In der Regel betreuen selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter ihre Kunden persönlich und bieten häufig einen Vor-Ort-Service an.
Eine Überschneidung mit Tätigkeiten, wie sie auch von Steuerberatern durchgeführt wird, ergibt sich nur zum Teil: Neben der Finanzbuchhaltung (Buchen laufender Geschäftsvorfälle) und der Lohnbuchhaltung (lfd. Lohnabrechnung) unterstützen die Buchhaltungsbüros die Unternehmen v.a. in betriebswirtschaftlicher Hinsicht: Angefangen von einfachen Büroarbeiten wie der Organisation der Ablage, Schreibdienste bis hin zur Liquiditätsvorschau und Unternehmensplanung.
Eine professionelle Lohn- und Finanzbuchhaltung erfordert Fachwissen, das wegen der häufigen rechtlichen Änderungen ständig aktualisiert werden muss. Deswegen geht der Trend bei dieser Tätigkeit zur Spezialisierung. Unternehmen profitieren, weil sie durch eine Fachkraft unterstützt werden, aber die hohen Weiterbildungskosten (Bezug von Fachliteratur, Besuch von Seminaren) nicht tragen müssen. Die Auftraggeber können die Kosten für die Buchhaltungsdienstleistung fest kalkulieren, zusätzliche Aufwendungen (z.B. Lohnfortzahlung bei Urlaub oder Krankheit) fallen nicht an.
Auch wenn in den letzten Jahren durch Outsourcing die Leistungen selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter besser nachgefragt wurden, ist der Wettbewerb in dieser Branche stark eingeschränkt. Das Steuerberatungsgesetz verhindert, dass Buchhaltungsbüros ein abgeschlossenes Leistungsangebot erstellen können.
Viele selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter verzichten darüber hinaus auf Werbung, weil sie die Repressalien der Steuerberaterkammern fürchten. Die Steuerberaterkammern mahnen ab, wenn sie eine Werbemaßnahme als Verstoß gegen das „Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb“ ansehen. In ihren Augen ist es nur zulässig, für das „Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Erstellen der Lohnsteueranmeldung“ zu werben, da Begriffe wie „Buchhaltung“ oder „selbständiger Buchhalter“ eine Irreführung darstellen.
Die ungünstigen Rahmenbedingungen durch das Steuerberatungsgesetz führen dazu, dass der Markt für Buchhaltungsdienstleistungen in Deutschland weitgehend monopolisiert ist. Dadurch sind nicht nur die selbständigen Buchhalter und Bilanzbuchhalter in ihrer Berufsausübung benachteiligt, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen werden beeinträchtigt: In anderen europäischen Ländern, wie z.B. Österreich und den Benelux-Staaten existieren keine Beschränkungen, die KMUs zahlen in diesen Ländern für ihre Buchhaltung deutlich weniger.
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